Informationen zur
Gemeinderatswahl der Gemeinde Werda am 26.Mai 2019
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.05.2019 das amtliche Endergebnis zur Gemeinderatswahl entsprechend § 50 Abs. 3 KomWO festgestellt.
Gemäß § 51 Abs. 1 KomWO werden die Ergebnisse der Wahl hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Bei der Gemeinderatswahl in der Gemeinde Werda wurde folgendes Ergebnis erzielt:
Zahl der Wahlberechtigten: 1273
Zahl der Wähler: 913
Zahl der ungültigen Stimmzettel:28
Zahl der gültigen Stimmzettel: 885
Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 2614
Wahlbeteiligung: 71,72 %
Wählervereinigung Feuerwehr Kottengrün
Teichmann, Marcel (1976); Angestellter; 289 Stimmen
Apel, Nicky (1987); Dipl.-Ing. BA; 106 Stimmen
Zimmer, Christoph (1984) ; Dipl.-Ing. FH ; 89 Stimmen
Freie Wählervereinigung Am Eimberg
Dr. Backhaus, Sven (1966); Arzt; 254 Stimmen
Pommer, Dietmar (1951) ; Ruhestand ; 180 Stimmen
Pommer, Denny (1978); selbständig; 142 Stimmen
Vierk, Marcel (1980); selbständig; 118 Stimmen
Edelmann, Daniel (1985); selbständig; 89 Stimmen
Interessengemeinschaft Ländlicher Raum
Fritzsch, Uwe (1956); selbständig; 192 Stimmen
Dietz, Robby (1977); selbständig; 137 Stimmen
Kirchgemeinde Werda
Zimmer, Sybille (1957); EU-Rentner; 179 Stimmen
Wählervereinigung SV 1903 Kottengrün
Gerbeth, Kathrin (1967); Bilanzbuchhalter; 163 Stimmen
Zur kompletten Bekanntmachung:
Bekanntmachung-Wahlergebnis_Gemeinderat_2019.pdf
Bekanntmachung zur Entwurfsauslegung
Wohngebiet "Werda Süd"
weiterführende informationen erhalten Sie auf der Website des
Verwaltungsverbandes Jägerswald
Anfragen zu Baugrundstücken für das geplante Baugebiet Werda-Süd können erfolgen an:
KAMPA GmbH Handelsvertretung
Herrn Stephan Schneider
Tel.: 03763/400863
Mobil: 0176/23213363
E-Mail: stephan.schneider@kampa.de
Bitte denken Sie an die
Tierbestandsmeldung 2021
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Sehr geehrte Tierhalter,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von
Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur
Meldung und Beitragszahlung
bei der Sächsischen Tierseuchenkasse
gesetzlich verpflichtet sind.
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigung im Tierseuchenfall
- für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung
- für Gewährung von Beihilfen durch die Tierseuchenkasse
Der Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter erhalten Ende Dezember 2020 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2021 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben. Tierhalter, welche ihre E-Mail- Adresse bei der Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Meldebogen oder per Internet sind die am Stichtag 1. Januar 2021 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2021 den Beitragsbescheid.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Bitte unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierhalter u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: 0351 / 80608-0,
Fax: 0351 / 80608-35
E-Mail: info@tsk-sachsen.de
Internet: www.tsk-sachsen.de