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Werda - Im grünen Herzen des Vogtlandes

"Willkommen auf der Website der Gemeinde Werda im Vogtland mit den beiden Ortsteilen
Werda und Kottengrün."

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Informationen zur

Gemeinderatswahl der Gemeinde Werda am 26.Mai 2019

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.05.2019 das amtliche Endergebnis zur Gemeinderatswahl entsprechend § 50 Abs. 3 KomWO festgestellt.
Gemäß § 51 Abs. 1 KomWO werden die Ergebnisse der Wahl hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Bei der Gemeinderatswahl in der Gemeinde Werda wurde folgendes Ergebnis erzielt:

Zahl der Wahlberechtigten: 1273
Zahl der Wähler: 913
Zahl der ungültigen Stimmzettel:28
Zahl der gültigen Stimmzettel: 885
Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 2614
Wahlbeteiligung: 71,72 %


Wählervereinigung Feuerwehr Kottengrün

  • Teichmann, Marcel (1976); Angestellter; 289 Stimmen
  • Apel, Nicky (1987); Dipl.-Ing. BA; 106 Stimmen
  • Zimmer, Christoph (1984) ; Dipl.-Ing. FH ; 89 Stimmen


  • Freie Wählervereinigung Am Eimberg

  • Dr. Backhaus, Sven (1966); Arzt; 254 Stimmen
  • Pommer, Dietmar (1951) ; Ruhestand ; 180 Stimmen
  • Pommer, Denny (1978); selbständig; 142 Stimmen
  • Vierk, Marcel (1980); selbständig; 118 Stimmen
  • Edelmann, Daniel (1985); selbständig; 89 Stimmen


  • Interessengemeinschaft Ländlicher Raum

  • Fritzsch, Uwe (1956); selbständig; 192 Stimmen
  • Dietz, Robby (1977); selbständig; 137 Stimmen


  • Kirchgemeinde Werda

  • Zimmer, Sybille (1957); EU-Rentner; 179 Stimmen


  • Wählervereinigung SV 1903 Kottengrün

  • Gerbeth, Kathrin (1967); Bilanzbuchhalter; 163 Stimmen


  • Zur kompletten Bekanntmachung:
    Bekanntmachung-Wahlergebnis_Gemeinderat_2019.pdf











    Bekanntmachung zur Entwurfsauslegung

    Wohngebiet "Werda Süd"

    weiterführende informationen erhalten Sie auf der Website des Verwaltungsverbandes Jägerswald

    Anfragen zu Baugrundstücken für das geplante Baugebiet Werda-Süd können erfolgen an:

    KAMPA GmbH Handelsvertretung
    Herrn Stephan Schneider

    Tel.: 03763/400863
    Mobil: 0176/23213363
    E-Mail: stephan.schneider@kampa.de










    Bitte denken Sie an die

    Tierbestandsmeldung 2021


    Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)
    - Anstalt des öffentlichen Rechts -


    Sehr geehrte Tierhalter,
    bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

    Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
    - eine Entschädigung im Tierseuchenfall
    - für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung
    - für Gewährung von Beihilfen durch die Tierseuchenkasse

    Der Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter erhalten Ende Dezember 2020 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2021 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben. Tierhalter, welche ihre E-Mail- Adresse bei der Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.

    Auf dem Meldebogen oder per Internet sind die am Stichtag 1. Januar 2021 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2021 den Beitragsbescheid.

    Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.

    Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.

    Bitte unbedingt beachten:

    Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierhalter u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.

    Sächsische Tierseuchenkasse
    Anstalt des öffentlichen Rechts

    Löwenstr. 7a,
    01099 Dresden
    Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35
    E-Mail: info@tsk-sachsen.de Internet: www.tsk-sachsen.de