Informationen zur
Bürgermeisterwahl der Gemeinde Werda am 05.November 2023
Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Werda hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.11.2023 das Wahlergebnis im Wahlgebiet der Gemeinde Werda ermittelt.
Ergebnis der Wahl:
Zahl der Wahlberechtigten: 1238
Zahl der Wähler: 439
Zahl der ungültigen Stimmen:16
Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 423
Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen
in festgestellter Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl:
Reiher, Carmen 08239 Bergen - 395 Stimmen
Teichmann, Marcel 08223 Werda OT Kottengrün - 4 Stimmen
Uhlmann, Tino 08223 Werda OT Kottengrün - 3 Stimmen
Trippner, Lutz 08223 Werda OT Kottengrün - 3 Stimmen
Pommer, Dietmar 08223 Werda - 3 Stimmen
Arold, Steffen 08223 Werda - 2 Stimmen
Gerbeth, Kathrin 08223 Werda OT Kottengrün - 2 Stimmen
Pommer, Denny 08223 Werda - 2 Stimmen
Apel, Nicky 08223 Werda OT Kottengrün - 1 Stimmen
Neidel, Heiko 08223 Werda OT Kottengrün - 1 Stimmen
Vierk, Marcel 08223 Werda - 1 Stimmen
Arold, Nicole 08223 Werda - 1 Stimmen
Hofmann, Klemens 08223 Werda - 1 Stimmen
Walter, Hans-Jürgen 08223 Werda - 1 Stimmen
Schauer, Uwe 08223 Werda - 1 Stimmen
Backhaus, Daniela 08223 Werda - 1 Stimmen
Sachs, Thomas 08223 Werda - 1 Stimmen
Gewählt wurde: Reiher, Carmen
Zur kompletten Bekanntmachung:
Wahlergebnis Bürgermeisterwahl 2023.pdf
Bekanntmachung zur Entwurfsauslegung
Wohngebiet "Werda Süd"
weiterf?hrende informationen erhalten Sie auf der Website des
Verwaltungsverbandes Jägerswald
Anfragen zu Baugrundst?cken f?r das geplante Baugebiet Werda-S?d k?nnen erfolgen an:
KAMPA GmbH Handelsvertretung
Herrn Stephan Schneider
Tel.: 03763/400863
Mobil: 0176/23213363
E-Mail: stephan.schneider@kampa.de
Bitte denken Sie an die
Tierbestandsmeldung 2021
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Sehr geehrte Tierhalter,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von
Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur
Meldung und Beitragszahlung
bei der Sächsischen Tierseuchenkasse
gesetzlich verpflichtet sind.
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigung im Tierseuchenfall
- für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung
- für Gewährung von Beihilfen durch die Tierseuchenkasse
Der Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter erhalten Ende Dezember 2020 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2021 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben. Tierhalter, welche ihre E-Mail- Adresse bei der Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Meldebogen oder per Internet sind die am Stichtag 1. Januar 2021 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2021 den Beitragsbescheid.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem f?r Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Bitte unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem k?nnen Sie, als gemeldeter Tierhalter u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: 0351 / 80608-0,
Fax: 0351 / 80608-35
E-Mail: info@tsk-sachsen.de
Internet: www.tsk-sachsen.de